AGB
Buchungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns und Ihrer Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisespreises zustande.

2. Zahlung

Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k Abs. 3 BGB; dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis Euro 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Die bei Vertragsabschluß zu zahlende Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet; sie muss in jedem Fall so rechtzeitig – unter Angabe des Stichwortes im Reiseprospekt – auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Reisebestätigung eingeht. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte 60 Tage vor Reisebeginn. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatzansprüchen entsprechend der Regelungen in Ziffer 6.

3. Leistungen / Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.

4. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden
wie folgt berechnet werden: Bei Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.

  • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
  • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse so, dass sich die Kosten für die Reise erhöhen so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.

6. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Schriftform unter der in der Reiseausschreibung angegebenen Kontaktadresse. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, auf:

  • bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
  • vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
  • vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

Bei Indienreisen kommen die „terms & conditions“ der indischen Partneragentur zum Tragen:

  • Ab der schriftlichen Anmeldung 20 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt ab 90 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt ab 60 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

7. Umbuchung / Ersatzperson

Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich. Die Benennung einer Ersatzperson ist noch möglich bis 4 Tage vor Abflug gegen eine Gebühr in Höhe von € 225,-.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne, Ihnen ordnungsgemäß angebotene Leistungen wegen vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Sollte die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Reise bis zum ebenfalls in der Ausschreibung angegebenen Datum des Anmeldeschlusses nicht erreicht werden so sind wir berechtigt, die Reise zu stornieren. In diesem Fall erhalten Sie Ihre geleistete Anzahlung unter Abzug der bei der Fluggesellschaft für die Reservierung der Gruppenplätze gezahlten Anzahlung (10 % des Flugpreises) zurück.

Alternativ können wir eine Neuberechnung des Reisepreises auf Basis der verringerten Teilnehmeranzahl anbieten.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet unserer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

11. Aufhebung des Vertrags

Wird die Reise durch höhere Gewalt , die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§§ 651 a ff. des BGB).

12. Haftung des Reiseveranstalters

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche, beispielsweise nach dem Montrealer Übereinkommen, bleiben hiervon unberührt. (Wir empfehlen Ihnen eine Reisegepäckversicherung.)

12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12.3 Haftung für Fremdleistungen

Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

12.4 Mängelrüge

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir können diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, wenn Sie schuldhaft den Mangel nicht anzeigen.

Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder entgegenzunehmen.

Die Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung/örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.

12.5 Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nur bei unverschuldeter Versäumung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

Die Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend gemacht werden.

12.6 Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden

Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späteren Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns schriftlich innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert wurden.

13. Verjährung

13.1 Vertragliche Ansprüche

Vertragliche Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Verjährungsbeginn ist jeweils der Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin.

13.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte.

14. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und Ihnen zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast“, „Umbuchungen/Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

15. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Abschluss spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reisebeginn erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss der Abschluss am Tag des Erhalts der Buchungsbestätigung, spätestens am folgenden Werktag erfolgen.

16. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Soweit Sie eine Reise mit Luftbeförderung bei uns gebucht haben, verpflichtet uns die „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (auf EU 2111/05)“, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Gesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Eine Liste der von der EU als nicht sicher eingestuften Luftfahrtunternehmen ist abrufbar über die Internetseite: http://ec.europa.eu/transport/air-ban

17. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und andere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

18. Allgemeine Bestimmungen

Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.