Beitragsordnung
Amamundum e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Alle Mitglieder des Vereins zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der in Ausnahmen auf Beschluss des Vorstandes auch in Form einer Sach- bzw. Dienstleistung entrichtet werden kann.
  3. Der Jahresbeitrag beträgt
    • 40 € für Einzelpersonen
    • 60 € für Ehepaare und Lebenspartnerschaften

      ​​​​​​​Bei Eintritt während des Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr erhoben.

§ 3 Kündigung/Austritt

Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Offene Beiträge sind vor Austritt zu entrichten.

§ 4 Fälligkeit

Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils zum 1. März eines jeden Jahres erhoben. Die Mitgliedsnummer ist zugleich die Mandatsreferenz-Nr. und auf der jeweiligen Abbuchung angegeben.

Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto.

Vereinskonto

Empfänger
Amamundum e.V.
IBAN
DE05 5109 0000 0069 0001 00
BIC
WIBADE5W
Geldinstitut
Wiesbadener Volksbank