§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Alle Mitglieder des Vereins zahlen einen Mitgliedsbeitrag, der in Ausnahmen auf Beschluss des Vorstandes auch in Form einer Sach- bzw. Dienstleistung entrichtet werden kann.
- Der Jahresbeitrag beträgt
- 40 € für Einzelpersonen
- 60 € für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Bei Eintritt während des Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr erhoben.
§ 3 Kündigung/Austritt
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Offene Beiträge sind vor Austritt zu entrichten.
§ 4 Fälligkeit
Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils zum 1. März eines jeden Jahres erhoben. Die Mitgliedsnummer ist zugleich die Mandatsreferenz-Nr. und auf der jeweiligen Abbuchung angegeben.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto.